Der Ausschuss hat in der Sitzung vom 07. Juni 2022 folgende Änderung der Gewässerordnung beschlossen:
Gewässerordnung, Seite 4, Punkt 7 – neu:
Jugendliche unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung eines aktiven, volljährigen Vereinsmitglieds fischen. In stehenden Gewässern darf mit Vollendung des 14. Lebensjahres ohne Begleitung gefischt werden.
In Fließgewässern darf mit Vollendung des 16. Lebensjahres ohne Begleitung gefischt werden. Es wird nicht zwischen Friedfisch- und Raubfischfang unterschieden.
Somit dürfen nun auch unter 14-jährige im Rahmen der Jugendgruppe oder in Begleitung eines erwachsenen, aktiven Vereinsmitglieds auf Raubfisch angeln. Somit sollen sie Erfahrungen im waidgerechten Umgang und der Handhabung von gefangenen Raubfischen sammeln können bevor sie diese alleine befischen dürfen.
Des weiteren wurde in der Tabelle der Schonzeiten die Schonzeit für den Zander auf den Zeitraum 01.04. – 15.05. korrigiert. Wir bitten um Beachtung
Die Gewässerordnung wurde entsprechend geändert.