für 2023 werden wir wieder die Pflicht zur Ableistung der Arbeitsstunden in Kraft setzen. Hierzu wird das Verfahren ein wenig geändert, um euch mehr Transparenz zu bieten und auch die geforderte Rechtssicherheit zu schaffen.
Jedes aktive Mitglied (zwischen 18 und 65 Jahren und nicht schwerbehindert) bekommt an der Kartenausgabe auch eine Nachweiskarte über die 2023 zu erbringenden Arbeitsstunden.
Diese bringt ihr zu den Arbeitseinsätzen mit und lasst sie abstempeln.
Wenn die Karte voll ist, gebt ihr sie einfach bei einem Mitglied der Vorstandschaft oder dem für aktuellen Arbeitseinsatz verantwortlichen Ansprechpartner ab.
Leere / teilgestempelte Karte gebt ihr bis zum 31.12. ab, die offenen Stunden werden mit dem Mitgliedsbeitrag im Folgejahr abgebucht.